Wir ziehen Bilanz

Liebe Leserinnen und Leser



Die besinnliche Weihnachtszeit und das nahende Jahresende machen auch vor unserem Blog nicht halt. Warum also nicht die Gunst der Stunde nutzen und ein Resümee über unseren Blog ziehen?

Seit gut einem halben Jahr betreibt PPI Schweiz den Digital Finance Experts Blog. Ein halbes Jahr, in dem viel passiert ist. Spannende sechs Monate, die geprägt waren vom digitalen Wandel, von neuen Ideen und weitreichenden Visionen.

Es ist ein positives Resümee. Nicht nur weil wir uns über beachtliche Zugriffszahlen freuen, auch die Breite der Leserschaft hat uns überrascht. Dies bestärkt uns in unserem Tun und gibt uns den Ansporn weiterzumachen.

Herzlichen Dank an dieser Stelle!



Ein Potpourri von Themen hat uns beschäftigt:

Posts über Instant Payment, Digital Identity, PSD2, RegTech und eBAM sind nur einige Beispiele, die zeigen, wie gross der Einfluss des digitalen Wandels im Finanzumfeld ist und mit welcher Geschwindigkeit immer neue Themen an Bedeutung gewinnen. Die vergangenen Monate spiegeln jedoch auch Ideen wieder, die vielleicht noch lange Zeit "Ideen" bleiben bis sie konkrete Formen annehmen, auf Akzeptanz stossen oder irgendwann umgesetzt werden.

Unser Autoren-Team hat sich zum Ziel gesetzt, für Sie auch weiterhin den digitalen Wandel genau zu beobachten und zu analysieren. Wir wollen - wie bisher - neue Ideen und Lösungen beleuchten und deren Nutzen kritisch hinterfragen. Ausserdem möchten wir uns auf dieser Plattform mehr fokussieren. 

Fokussieren auf revolutionäre Ereignisse auf dem Schweizer Finanzmarkt.
Fokussieren auf Themen, die einen absehbaren Impact auf die Finanzwelt haben.
Fokussieren auf Lösungen, die dem Thema "Digital Finance" gerecht werden. 

Welche Themen das genau sind, soll an dieser Stelle nicht verraten werden. Wir werden in unserem nächsten Beitrag Anfang Januar den Schleier lüften.



Weihnachtszeit ist ja auch die Zeit des Wünschens. Und wir sind nicht wunschlos glücklich. So wünschen wir uns zwei bescheidene Dinge:

  • Nehmen Sie an unserer Umfrage teil und versenden Sie diese in ihrem Freundes- und Kollegenkreis. Es geht um das tägliche Bezahlen im E-Commerce und am Point of Sale, ist anonym und dauert nur wenige Minuten. Wir freuen uns auf Ihre Antworten. https://de.surveymonkey.com/r/G973C3T
  • Diskutieren Sie mit uns. Wir freuen uns über Feedbacks und Kommentare. Egal ob direkt im Blog, via E-Mail oder persönlich.

Unser Team verabschiedet sich in die Weihnachtszeit und würde sich freuen, Sie auch im nächsten Jahr zu unserer geschätzten Leserschaft zählen zu dürfen.
Unser nächster Blogbeitrag erscheint am 3. Januar 2017.


Wir wünschen Ihnen ein Frohes Fest und einen erfolgreichen Start ins Jahr 2017!



Ihr Autoren-Team von PPI Schweiz.

#DigitalFinance #Weihnachten #Bilanz #Fokus

KYC-App – Sorgfaltspflichten der Händler leicht gemacht!

Aufgrund der Empfehlungen des GAFI (FATF) setzen aktuell fast alle Europäischen Gesetzgeber eine Regulierung in Kraft, welche die Annahme von hohen Bargeldbeträgen verbietet. Basierend auf dieser Empfehlung wurde das Geldwäschereigesetz (GwG) revidiert. In einigen Ländern Europas sind bereits strenge und tiefe Obergrenzen definiert worden.
Doch wie sieht es in der Schweiz aus?
In der Schweiz können Händler, unter Berücksichtigung von erweiterten Sorgfaltspflichten, auch Beträge von über CHF 100‘000.- annehmen. Ebenso die Tranchenzahlungen (auch bekannt als Smurfing) unter dem Schwellenwert müssen erfasst werden. Leider sind noch nicht alle Händler (z. Bsp. Schmuck-, Luxusauto- oder Immobilien-Händler) über ihre Sorgfaltspflicht gut informiert. Diejenigen, die informiert sind, kennen den Papierkrieg und scheuen ihn; Ausweiskopie erstellen, Personalien aufnehmen, Formular A (wirtschaftlich Berechtigten), Formular K (bei Firmenkunden) oder Formular E (bei politisch exponierten Persönlichkeiten „PEP“ eventuell noch die Meldung an MROS). Sollte ein Geschäft ungewöhnlich erscheinen oder der Verdacht bestehen, dass die Vermögenswerte aus einem Verbrechen oder qualifizierten Steuervergehen oder gar einer kriminellen Organisation stammen, ist der Händler verpflichtet die Hintergründe des Geschäfts genauer abzuklären. Bei einem begründeten Verdacht unterliegt der Händler der Meldepflicht. Nicht zu vergessen, dass er zusätzlich einer Prüfpflicht unterliegt. Eine Revisionsstelle muss die Einhaltung der Pflichten nach GwG prüfen. Zum Schluss müssen alle Dokumente für mindestens 10 Jahre nach Abschluss eines Einzelgeschäfts oder während der ganzen Dauer einer Geschäftsbeziehung und bis 10 Jahre nach deren Beendigung aufbewahrt werden. Ein Händler, der seine Prüfpflicht nach Artikel 15 verletzt, kann mit einer Busse bis zu CHF 100'000.- bestraft werden.

Da es in der Schweiz gang und gäbe ist, dass vermögende Personen Bargeldbeträge von über CHF 100‘000.- für die Bezahlung von Luxusgüter, Immobilien sowie Dienstleistungen aus dem Gesundheitsbereich einsetzen, hat PPI eine Applikation entwickelt, welche die oben aufgeführten Anforderungen auf dem „Tablet(t)“ serviert:

  • Personalien und Geschäftsfall erfassen
  • Fotografie des Personalausweises
  • Konformitätsabfrage
  • Bonitätsprüfung
  • Archivierung der Dokumente
  • Meldung erstellen (MROS)

Ein möglicher Geschäftsfall:
"Ein Kunde möchte ein Luxusgut bar bezahlen und der Preis übersteigt CHF 100'000.-. Die Personalien müssen auf einem Formular aufgenommen werden und die Ausweiskopie (beidseitig) darf auch nicht vergessen werden. Dazu muss noch das Formula A ausgefüllt werden, welches den wirtschaftlich Berechtigten bestimmt. Dann fehlt nur noch der Kaufvertrag und ein Ordner, in dem alle Dokumente aufbewahrt werden. Diesen Papierkrieg könnte man mit dieser Applikation nicht nur verhindern, sondern auch die Aufbewahrung der Unterlagen durch das elektronische Langzeitarchiv erleichtern."

Dieser Beitrag wurde von Alfredo Filippone (PPI Schweiz) gepostet

Alfredo Filippone verfügt über ein breites Expertenwissen im Zahlungsverkehr. Er ist Spezialist in den Themen ISO 20022, EBICS, e- und Mobile Banking.
Mittlerweile verfügt Herr Filippone über mehr als 20 Jahre Bankerfahrung im Bereich Cash Management.

Beim aktuellen Projekt ist er als Testanalyst im Bereich EBICS tätig, bei welchem er zudem sein ISO 20022 Know-How einsetzen kann.

Sein Motto ist: "Wo ein Wille ist, ist ein Weg!"



#KYC #Regulierung #Digitalisierung #DigitalIdentity #RegTech